Auto importieren Schweiz

Ein Umzug in die Schweiz ist ein grosser Schritt, der mit vielen organisatorischen Aufgaben verbunden ist – insbesondere, wenn Sie Ihr eigenes Auto mitnehmen möchten. Die Einfuhr eines Fahrzeugs unterliegt bestimmten Vorschriften und kann kompliziert erscheinen. In diesem Blog Post erklären wir Ihnen, welche Schritte Sie beachten müssen, welche Gebühren auf Sie zukommen und welche Dokumente erforderlich sind, damit Sie Ihr Auto problemlos in der Schweiz nutzen können.

Auto verzollen Schweiz

1. Wie funktioniert die Einfuhr eines Autos in die Schweiz?

Der erste Schritt bei der Einfuhr Ihres Autos in die Schweiz ist die Deklaration beim Zoll. Dies müssen Sie unaufgefordert bei der Einreise tun, egal ob Sie das Fahrzeug als Umzugsgut einführen oder nicht. Wichtig ist dabei, wie lange Sie das Auto bereits besitzen:

  • Besitzen Sie das Auto seit mehr als 6 Monaten? Dann können Sie es als Umzugsgut deklarieren. Das Antragsformular ist hierfür entscheidend. Tragen Sie das Fahrzeug in die Liste Ihres Umzugsguts ein, dann fallen keine Zollgebühren oder Steuern an. Ihr Fahrzeug wird als Teil Ihres persönlichen Eigentums betrachtet.
  • Besitzen Sie das Auto seit weniger als 6 Monaten? In diesem Fall wird das Fahrzeug als Neuwagen eingestuft, und es gelten andere Bestimmungen. Zollabgaben sowie zusätzliche Gebühren werden fällig.

2. Welche Gebühren fallen bei der Einfuhr an?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug als Neuwagen einführen müssen, fallen mehrere Kosten an, darunter:

  • Einfuhrzoll: Dieser beträgt zwischen CHF 12.- und CHF 15.- pro 100 Kilogramm Leergewicht. Für Motorräder sind es CHF 37.- pro 100 Kilogramm Bruttogewicht. Bei Fahrzeugen, die in der EU hergestellt wurden und mit einem Präferenznachweis versehen sind, entfällt der Zoll.
  • Automobilsteuer: Eine Steuer von 4 Prozent auf den Zeitwert des Fahrzeugs wird erhoben.
  • Mehrwertsteuer: Hier gilt ein Satz von 8.1 Prozent berechnet auf den Kauf- oder Marktwert des Fahrzeugs.

Zusätzlich müssen Sie einen Prüfungsbericht erstellen lassen, der als Verzollungsausweis dient. Dieser Bericht kostet CHF 20.- und ist unerlässlich für die spätere Zulassung des Fahrzeugs in der Schweiz.

CO₂-Sanktionen: Fahrzeuge mit hohem CO₂-Ausstoss können zusätzlichen Sanktionen unterliegen. Die genaue Höhe der Strafe wird basierend auf den Emissionen Ihres Fahrzeugs durch das Bundesamt für Energie berechnet.

3. Wie melde ich mein Auto in der Schweiz an?

Nachdem Ihr Fahrzeug erfolgreich eingeführt wurde, müssen Sie es in der Schweiz anmelden. Die Fristen sind dabei unterschiedlich:

  • Für Fahrzeuge, die als Umzugsgut eingeführt wurden, haben Sie 12 Monate Zeit, um die schweizerischen Nummernschilder zu erhalten.
  • Für Fahrzeuge, die als Neuwagen eingeführt werden, gilt eine Frist von nur 1 Monat.

Ein nicht angemeldetes Fahrzeug darf nicht auf Schweizer Strassen gefahren werden. Das Ignorieren dieser Vorschrift kann zu erheblichen Bussgeldern führen.

4. Welche Dokumente sind erforderlich?

Für die Einfuhr und spätere Zulassung Ihres Autos in der Schweiz benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Fahrzeugausweis oder Zulassungsschein
  • Antragsformular 18.44 (für Umzugsgüter) oder Online-Zollanmeldung 
  • Amtlicher Ausweis (Reisepass oder Personalausweis)
  • Kaufvertrag oder Rechnung des Fahrzeugs
  • Nachweis Ihrer Tätigkeit in der Schweiz (Aufenthaltsbewilligung oder Arbeitsvertrag)
  • Ursprungsnachweis für Fahrzeuge, die ausserhalb der EU hergestellt wurden

5. Lohnt sich die Einfuhr meines Autos in die Schweiz?

Ob sich die Einfuhr Ihres Fahrzeugs lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei älteren Autos mit hohem CO₂-Ausstoss und einem geringen Marktwert könnten die Abgaben und Sanktionen den Restwert übersteigen. In diesem Fall könnte es sinnvoller sein, das Auto vor dem Umzug zu verkaufen und sich in der Schweiz ein neues Fahrzeug zuzulegen.

Auch wenn Sie erst kürzlich ein neues Auto gekauft haben, können die Einfuhrkosten und Steuern erheblich sein. Hier ist es ratsam, alle Kosten genau zu kalkulieren, bevor Sie sich entscheiden.

6. MFK (Motorfahrzeugkontrolle) in der Schweiz

Nach der Einfuhr und der Anmeldung Ihres Fahrzeugs müssen Sie es der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) unterziehen. Diese technische Prüfung stellt sicher, dass Ihr Fahrzeug den schweizerischen Sicherheits- und Umweltstandards entspricht.

  • Frist für die MFK: Sie müssen die MFK durchführen lassen, bevor Ihr Fahrzeug endgültig in den Verkehr gebracht werden kann. Die genauen Fristen können je nach Kanton variieren, daher sollten Sie sich frühzeitig beim zuständigen Strassenverkehrsamt informieren.

Falls Sie Unterstützung bei der Durchführung der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) benötigen, stehen wir Ihnen bei Auto Müller jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bieten ein umfassendes Dienstleistungspaket rund um die MFK, um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug den Anforderungen entspricht und die Prüfung erfolgreich besteht. Unser erfahrenes Team begleitet Sie durch den gesamten Prozess, von der Vorbereitung bis hin zur abschliessenden Kontrolle. Weitere Details zu unseren Leistungen finden Sie in unserem speziellen MFK-Angebot auf unserer Webseite oder direkt bei uns vor Ort.

MFK Paket Basic

CHF 99.-

Was ist inbegriffen?
  • Allgemeine Kontrolle Auto

  • Dauer: 1h

MFK Paket Standard

CHF 169.-

Was ist inbegriffen?
  • Allgemeine Kontrolle Auto

  • Motor und Chassis Reinigung

  • Dauer: 2h

MFK Paket Top

CHF 299.-

Was ist inbegriffen?
  • Allgemeine Kontrolle Auto

  • Motor und Chassis Reinigung

  • Auto waschen aussen und innen

  • Vorführung TCS Volketswil (TCS-Prüfungsgebühr von CHF 70.- ist nicht im Preis inbegriffen)

  • Erste Vorführung Schweiz: CHF 239.-
    – 1 Std. Arbeit (Vorführung beim Strassenverkehrsamt)
    – Prüfungsgebühren: CHF 70.-

  • Dauer: 2 Tage

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