Neue Verkehrsregeln ab 2025
1. Vermeidliche Lärmbelastung
3.1. Autobahnpilot
Ab 2025 dürfen Fahrzeugführer auf Autobahnen den sogenannten Autobahnpiloten verwenden, wenn ihr Fahrzeug über ein genehmigtes System verfügt. Damit können sie das Lenkrad loslassen und müssen das Fahrzeug sowie den Verkehr nicht ständig überwachen, müssen jedoch jederzeit bereit sein, die Kontrolle zu übernehmen, wenn das System dies verlangt.
3.2. Führerlose Fahrzeuge
Führerlose Fahrzeuge dürfen auf speziell genehmigten Strecken fahren. Sie müssen jedoch von einem Operator in einer Zentrale überwacht werden.
3.3. Automatisiertes Parken
Automatisiertes Parken ist künftig in dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Parkhäusern und -plätzen möglich, ohne dass der Fahrer anwesend sein muss.
3.4. Genehmigung des Automatisierungssystems
Fahrzeuge mit Automatisierungssystemen benötigen eine Typengenehmigung, um am Verkehr teilnehmen zu dürfen. Fahrzeughersteller müssen nachweisen, dass die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss während des Betriebs des Systems gewährleistet sind.
3.5. Ausblick und Zukunft
Bisher hat kein Fahrzeughersteller in der Schweiz eine Genehmigung für ein Automatisierungssystem beantragt. Das Astra möchte jedoch die Potenziale des automatisierten Fahrens schnell nutzen und hofft, dass die Hersteller nun zügig entsprechende Anträge stellen.
4. Fahrunterricht
Die technischen Anforderungen und die Kategorisierung bei E-Bikes werden angepasst. So kann das Potenzial von E-Bikes als Familienfahrzeug und für den Güterverkehr weiter verbessert werden. Dazu wird neu die Kategorie der schweren Elektro-Motorfahrräder (Gesamtgewicht bis 450 kg) geschaffen.
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