Neue Verkehrsregeln ab 2025

Strassenverkehr 2025: Neue Regeln! Automatisiertes Fahren, Lärmvorschriften & Langsamverkehr – informieren Sie sich jetzt über die Änderungen im Strassenverkehrsgesetz.

1. Vermeidliche Lärmbelastung

Die Liste der untersagten Geräuschquellen wurde aktualisiert: Ab sofort ist es ausdrücklich verboten, vermeidbaren Lärm, insbesondere Knallgeräusche, durch Auspuffanlagen zu erzeugen. Bei Verstössen drohen Geldstrafen von bis zu CHF 10’000.-, deren Höhe im Einzelfall vom Gericht festgelegt wird. Technische Manipulationen an Fahrzeugen bleiben weiterhin untersagt. Ausserdem wurden die bestehenden Bussgelder für lärmbezogene Verstösse, wie das unnötige Laufenlassen des Motors, von CHF 60.- auf CHF 80.- angehoben.

2. Zulassung neuer Motorräder

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle in der Schweiz erstmals zugelassenen Motorräder, die in diesem Jahr hergestellt oder importiert wurden, die neuesten Abgasnormen (sogenanntes „Euro 5+“) erfüllen. Gleichzeitig gelten ab diesem Datum auch strengere Lärmvorschriften für die Erstzulassung. Diese Änderungen treten parallel zum Inkrafttreten der neuen Regelungen in der EU in Kraft.

3. Autonomes Fahren

3.1. Autobahnpilot
Ab 2025 dürfen Fahrzeugführer auf Autobahnen den sogenannten Autobahnpiloten verwenden, wenn ihr Fahrzeug über ein genehmigtes System verfügt. Damit können sie das Lenkrad loslassen und müssen das Fahrzeug sowie den Verkehr nicht ständig überwachen, müssen jedoch jederzeit bereit sein, die Kontrolle zu übernehmen, wenn das System dies verlangt.

3.2. Führerlose Fahrzeuge
Führerlose Fahrzeuge dürfen auf speziell genehmigten Strecken fahren. Sie müssen jedoch von einem Operator in einer Zentrale überwacht werden.

3.3. Automatisiertes Parken
Automatisiertes Parken ist künftig in dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Parkhäusern und -plätzen möglich, ohne dass der Fahrer anwesend sein muss.

3.4. Genehmigung des Automatisierungssystems
Fahrzeuge mit Automatisierungssystemen benötigen eine Typengenehmigung, um am Verkehr teilnehmen zu dürfen. Fahrzeughersteller müssen nachweisen, dass die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss während des Betriebs des Systems gewährleistet sind.

3.5. Ausblick und Zukunft
Bisher hat kein Fahrzeughersteller in der Schweiz eine Genehmigung für ein Automatisierungssystem beantragt. Das Astra möchte jedoch die Potenziale des automatisierten Fahrens schnell nutzen und hofft, dass die Hersteller nun zügig entsprechende Anträge stellen.

4. Fahrunterricht

Bei der theoretischen und praktischen Führerprüfung für den Erwerb des Führerausweises für Personenwagen und Motorräder wird künftig auch das Wissen der Prüflinge zu Fahrerassistenz- und Automatisierungssystemen überprüft.

5. Fahrzeuge des Langsamverkehrs

Die technischen Anforderungen und die Kategorisierung bei E-Bikes werden angepasst. So kann das Potenzial von E-Bikes als Familienfahrzeug und für den Güterverkehr weiter verbessert werden. Dazu wird neu die Kategorie der schweren Elektro-Motorfahrräder (Gesamtgewicht bis 450 kg) geschaffen.

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